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Lieferbedingungen

des deutschen Textilreinigungsgewerbe

Die Reinigung als Chemisch Reinigung oder Waschbehandlung wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Art der Behandlung im Einzelfall bleibt meinem fachmännischen Ermessen überlassen.

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Ich bin nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und nicht durch eine fachmännische Warenschau erkannt werden können (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlungen, verborgene Fremdkörper u.a. verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, dass nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können.

Rückgabe des Reinigungsgutes
Diese erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (Abholbeleg). Anderenfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen.
Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist uns der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig oder freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

Beanstandungen / Mängel
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut von mir bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

Haftung
Soweit ich - gleich aus welchem Rechtsgrund - hafte, kann nur Geldersatz verlangt werden.
Bei Verlust des Reinigungsgutes hafte ich unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Bei Bearbeitungsschäden hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.
Ansonsten ist meine Haftung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt. Es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, meine unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Abschluss einer Zusatzversicherung zu vereinbaren.
Das Gleiche gilt für alle anderen Aufträge (z. B. Lederreinigung, Teppichreinigung, Wäscherei, Heißmangel). Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem angegebenen Zeitwert.

Keine Haftung wird für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Schaumgummipolster, Applikationen und Accessoires übernommen.
Am 9.8.1997 sind die neuen Lieferungsbedingungen nach Freigabe durch das Bundeskartellamt im Bundesanzeiger Nr. 147, Jahrgang 49, veröffentlicht worden.
Mit der Übergabe der Textilien in die Textilreinigung sind die Lieferbedingungen anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.